WELCHE HALTUNGSSYSTEME GIBT ES?

Schafe waren von Urzeiten her Weidetiere und fühlen sich heute noch im Freien sehr wohl. Die Weidehaltung ist jedoch in Österreich aufgrund klimatischer Bedingungen und auch aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht ganzjährig möglich. Ein Schafstall sollte so gestaltet sein, dass er arttypisches Verhalten auslösen und steuern kann. Schafe sind Herdentiere und werden daher in Gruppen gehalten. In Laufställen können sich die Schafe in Herden bewegen, was ihrem Naturell entspricht.

Aufstallsysteme

Die Böden im Stall müssen im Liegebereich den Ansprüchen der Schafe an Weichheit und Wärmedämmung genügen oder sie müssen ausreichend mit Stroh eingestreut werden. Das häufigste Stallsystem in Österreich ist das Tiefstreusystem, bei dem die gesamte Liegefläche der Schafe mit Streu versehen wird.

Kalt oder warm?

Schafe fühlen sich in kühlen und trockenen Stallungen weitaus wohler als in warmen, feuchten Stallungen. Schafe nützen jede Möglichkeit, um sich im Freien aufzuhalten. Selbst im Winter wird der sehr oft vorhandene Auslauf ins Freie genützt. Dies spiegelt sich auch in den Bauweisen der Schafstallungen wieder: Der Trend geht ganz klar in Richtung „Kaltstall“ (nicht gänzlich geschlossene Stallungen).

Weidehaltung

Die beste wirtschaftliche Weidenutzung erzielt man durch Koppelhaltung, wobei für eine Herde mehrere Koppeln zur Verfügung stehen sollen, auf denen sie nacheinander weiden können. So können sich die Weideflächen wieder erholen und der Parasitendruck wird gering gehalten. Eine Alternative ist die Standweide, bei der die Schafe durchgehend immer die gleiche Fläche beweiden. Das Areal muss natürlich deutlich größer als eine Koppel sein, damit einerseits den Tieren immer ausreichend Futter zur Verfügung steht und sich andererseits die Vegetation regenerieren kann.

Eine ständige Anbindehaltung von Schafen ist nicht erlaubt. Laut Bundestierschutzgesetz müssen Schafen geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder ein geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr gewährt werden, soweit dem nicht zwingende rechtliche oder technische Gründe entgegenstehen.