SCHLACHTUNG

Oberstes Gebot bei der Schlachtung von Schafen sind ein respektvoller Umgang mit den Tieren sowie strenge Hygienemaßnahmen und Gesundheitskontrollen. Genaue Vorschriften des österreichischen Fleischuntersuchungsgesetzes verpflichten zu Untersuchungen der Tiere durch Veterinärmediziner vor und nach der Schlachtung.

Unnötige Stresssituationen, ein Leiden der Tiere sowie Schmerzen müssen bei der Schlachtung unbedingt vermieden werden. Einerseits, um die Tiere zu schonen, andererseits aber auch, um qualitativ hochwertiges Fleisch zu gewinnen. Fleisch von Tieren, die vor der Schlachtung starkem Stress ausgesetzt waren, weist eine verminderte Haltbarkeit und schlechte Verarbeitungseigenschaften auf. Tiere, die den Kontakt mit Menschen gewöhnt sind, zeigen jedoch auch vor der Schlachtung, sofern diese korrekt abläuft, kaum Angstverhalten.

Um einen korrekten Ablauf von Betäubung und Schlachtung zu gewährleisten, dürfen die Tiere nur in zugelassenen Schlachtanlagen und von entsprechend ausgebildetem und erfahrenem Personal betäubt und geschlachtet werden.

Durch die Betäubung erleidet das Tier bei der Schlachtung keine Schmerzen. Getötet werden Schafe ausschließlich durch das Durchtrennen der Hauptschlagader am Hals. Erst nach der vollständigen Entblutung darf der Schafskörper weiterverarbeitet werden.