GENUSSTAUGLICHKEITS- UND IDENTITÄTSKENNZEICHEN

Nur gesunde Tiere kommen zur Schlachtung. Daher wird vorher von jedem Tier der Gesundheitszustand überprüft.

Nach der gewerblichen Schlachtung erfolgt vom Tierarzt die „Beschau“ des Schlachtkörpers. Nur wenn alles ganz genau passt, kommt auf den Schlachtkörper das Genusstauglichkeitskennzeichen und das Fleisch ist zum Verkauf freigegeben.

Verpackte Ware wird mit dem Identitätskennzeichen versehen. Dieses Zeichen stellt sicher, dass Produktion und Weiterverarbeitung des Fleisches hinsichtlich veterinärrechtlicher Belange und Hygienerichtlinien EU-konform sind. Es ist auf Lebensmittelverpackungen tierischer Produkte gesetzlich vorgeschrieben.

Dieses Zeichen, das in allen EU-Ländern verpflichtend ist, gibt Auskunft über den Betrieb, in dem das Produkt zuletzt verarbeitet oder abgepackt wurde. Es setzt sich aus dem Herstellland und der Betriebsnummer zusammen. Darunter steht die Abkürzung für die Europäische Gemeinschaft in der jeweiligen Landessprache, also z.B. in Österreich und Deutschland „EG“. Diese Daten sind von einer Ellipse umrahmt.

Ob das Lammfleisch auch aus dem angegebenen Land stammt, kann von diesem Zeichen nicht abgelesen werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ursprungsangabe!