LÜCKENLOSE NACHVOLLZIEHBARKEIT VOM STALL BIS AUF DEN TISCH

Zur Stärkung des Vertrauens der Konsumenten in Fleisch und um eine lückenlose Transparenz und Sicherheit beim Einkauf zu gewährleisten, wurde von der AMA das Kennzeichnungsystem „ovis“, ein freiwilliges System zur Kennzeichnung von Schafen, eingeführt.

Die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung schreibt vor, dass jedes Lamm innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Geburtstermin, spätestens jedoch vor dem erstmaligen Verlassen des Geburtsbetriebes, gekennzeichnet werden muss. Diese Kennzeichnung kann entweder mit zwei Ohrmarken, einer Ohrmarke und einem elektronischen Chip oder einer Ohrmarke und einer Tätowierung erfolgen.

Die Ohrmarke besteht aus einem Ländercode (z.B. AT für Österreich) und einem individuellen Zifferncode. Beim Veterinärinformationssystem VIS werden sowohl die Ohrmarken verwaltet als auch die Register aller schafhaltenden Betriebe und Aufzeichnungen sämtlicher Transporte von Schafen geführt.

Die Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, Bestandsregister zu führen und alle Verbringungen von Schafen an das VIS zu melden. Für jeden Transport muss ein sogenannter Viehverkehrsschein mit allen relevanten Daten zu den transportierten Tieren ausgestellt werden.

Im Rahmen des AMA-Gütesiegel-Programms findet die Kennzeichnung der Tiere auch nach der Schlachtung am Fleisch seine Fortsetzung. Einheitliche Dokumente, spezielle Etiketten (Schlachtkörper- und Zerlegeetiketten) und Kontrollsysteme garantieren, dass vom Schlachtbetrieb über den Zerlegebetrieb bis zum Verkaufsgeschäft keine Daten verloren gehen.

Der Weg von Lammfleisch ist von der Geburt eines Lammes bis ins Verkaufsregal von strengen Kontrollen begleitet. Lammfleisch ist daher ein sicheres Lebensmittel. Damit das auch so bleibt, wird das Kontrollsystem der AMA ständig weiterentwickelt.